In diesem Jahr jährt sich das Ende des griechischen Bürgerkriegs zum 74. Mal, aber auch die Vertreibung Tausender Mazedonier aus Griechenland. Der Krieg wurde zwischen der griechischen Regierung und den griechischen Kommunisten und ELAS-Mitgliedern geführt.
Der größte Teil des mazedonischen Volkes, welches damals in Nordgriechenland beheimatet war, unterstützte die Kommunistische Partei Griechenlands (KPG) und die ELAS aufgrund der Versprechen der griechischen Kommunisten für die nationale Selbstbestimmung der Mazedonier.
Der Krieg hatte jedoch katastrophale Auswirkungen auf das mazedonische Volk in Griechenland. Daten deuten darauf hin, dass in diesem bewaffneten Konflikt mindestens 21.000 Mazedonier getötet wurden, rund 50.000 Mazedonier vertrieben oder unter Zwang umgesiedelt wurden. Unter letzteren waren 28.000 bis 32.000 mazedonische Kinder.
Viele Wissenschaftler und Autoren weisen darauf hin, dass die Folgen des griechischen Bürgerkriegs immer noch zu spüren sind und dass noch eine Reihe offener Fragen bestehen, die noch auf Antworten warten.
Griechische Kommunisten erkannten das Recht der Mazedonier auf nationale Selbstbestimmung an
Eine große Zahl von Mazedoniern unterstützte während des Bürgerkriegs die Kommunistische Partei Griechenlands (KPG), weil diese bereits 1934 betonte, dass sie „für die nationale Selbstbestimmung der unterdrückten slawischen Mazedonier kämpfen“ würde.
Dies wurde auch im Beschluss des Fünften Plenums vom 31. Januar 1949 bestätigt, in dem es hieß:
„Nach dem Sieg der KPG werden die Slawo-Mazedonier ihren nationalen Wiederaufbau im Rahmen eines vereinten griechischen Staates finden.“
Zu dieser Frage erklärt Prof. Dr. Liljana Panovska vom mazedonischen Institut für Nationalgeschichte, dass sich die politische Annäherung der NOF und der KPG nach der Abhaltung des Zweiten Plenums der KKE im Februar 1946 erheblich intensivierte.
– Tatsächlich hat die KPG bereits klar erkannt, dass die Mazedonier aus dem ägäischen Teil Mazedoniens (Anm., heutiges Nordgriechenand) die einzigen wirklichen Verbündeten waren, die für die Umsetzung des angenommenen Beschlusses zur Umsetzung von Guerillaaktivitäten bei der Machteroberung im Land notwendig waren, betont Panovska.
Im Bürgerkrieg verfügten die Mazedonier auch über eine eigene militärisch-politische Organisation, die Nationale Befreiungsfront (NOF). Zu deren Reihen etwa 11.000 bis 14.000 mazedonische Kämpfer zählten.
Unter der Führung der Nationalen Befreiungsfront wurde die mazedonische Kultur in Griechenland gefördert. Etwa 10.000 Kinder lernten die mazedonische Sprache in Schulen, Zeitungen wurden in mazedonischer Sprache gedruckt und Theater wurden eröffnet, in denen Theaterstücke in mazedonischer Sprache aufgeführt wurden. All dies war in Griechenland bis dahin verboten, eingeführt durch das unterdrückerische und faschistische Metaxas Regime.
Laut Liljana Panovska ist hinsichtlich der Organisationsstruktur der NOF anzumerken, dass ihr höchstes Leitungsorgan der Hauptvorstand der NOF war, der aus sechs Mitgliedern bestand: P. Mitrovski – politischer Sekretär, M. Keramitčiev, Dž. Urdov, A. Korvešov, P. Rakovski und M. Fotev.
Innerhalb der NOF seien auch die Organisationen NOMS (Nationale Befreiungs-Jugendunion) und AFŽ (Antifaschistische Frauenfront) entstanden, betont Panovska.
Kolossal negative Folgen für das mazedonische Volk
Mehrere wissenschaftliche Studien weisen darauf hin, dass im griechischen Bürgerkrieg mindestens 21.000 Mazedonier starben und etwa 50.000 Mazedonier vertrieben oder unter Zwang umgesiedelt wurden, darunter 28.000 bis 32.000 mazedonische Kinder.
Der Bürgerkrieg hatte negative Auswirkungen auf die in Griechenland lebende mazedonische Bevölkerung, was auch aus der griechischen Volkszählung von 1951 hervorgeht, in der 45 Dörfer mit mazedonischer Bevölkerung nicht erwähnt werden. Das heißt, sie wurden während des Bürgerkrieges zerstört.
Durch die aktive Teilnahme am griechischen Bürgerkrieg verloren 15.000 Mazedonier ihre griechische Staatsbürgerschaft. Rund zwei Millionen Hektar privates Land wurden beschlagnahmt, vor allem in den Grenzgebieten, die überwiegend von Mazedoniern bewohnt waren.
– Es bleibt der Eindruck, dass die Folgen für die Mazedonier besonders tragisch und schwerwiegend waren. Durch die Teilnahme am Bürgerkrieg verloren 21.000 Mazedonier ihr Leben, während mehr als 50.000 das Schicksal von Vertriebenen, Umgesiedelten und Entwurzelten aus ihrer Heimat erlebten.
Berücksichtigt man dies alles im Zusammenhang mit der Tatsache, dass die Mazedonier zu dieser Zeit wahrscheinlich ein Zwanzigstel der Gesamtbevölkerung Griechenlands ausmachten, so Prof. Dr. Liljana Panovska.
Die Folgen des Krieges waren noch viele Jahre nach seinem Ende spürbar. Bis 1962 erwähnten griechische Gerichte noch, dass der Aufstand noch andauerte und die unantastbare Gesetzgebung von 1946 bis 1949 den Bürgerkrieg um 25 Jahre überdauerte, um dann 1974 endgültig aufgehoben zu werden.
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– In diesem Jahr wurde die KPG legalisiert und sechs Jahre später wurde der Krieg, der als „Banditentum“ geführt wurde, als Bürgerkrieg erklärt. Am 29. Dezember 1982 wurde im Rahmen der Politik der griechischen Regierung zur nationalen Versöhnung der Beschluss zur kostenlosen Rückführung politischer Flüchtlinge verkündet. Gemäß dieser Entscheidung erhielten alle politischen Flüchtlinge aus dem Bürgerkrieg das Recht auf Rückführung, nicht jedoch die Mazedonier, betont Prof. Panovska.
Unmittelbar nach dem Krieg wurde das Gesetz PZ 4124/45 verabschiedet, nach dem allein 7.500 Mazedonier aus der Region Kostur (Kastoria) und Lerin (Florina), die sich am antifaschistischen Kampf und der Widerstandsbewegung beteiligten, verhaftet und vor Gericht gestellt wurden.
Gemäß einem anderen Gesetz, das am 15. Juli 1945 vom griechischen Parlament verabschiedet wurde, wurde gegen 23.811 mazedonische Männer und Frauen aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der NOF, NOMS und der AFŽ ein Gerichtsverfahren wegen Hochverrats eingeleitet.
Am 18. Juni 1946 verabschiedete das griechische Parlament das Dekret G/46 über Maßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, das faktisch das Kriegsrecht in Griechenland ausrief.
– Die gemäß dem „Dekret“ umgesetzte Grausamkeit haben vor allem die Mazedonier zu spüren bekommen. Denn, gemäß Artikel 10 dieses Rechtsakts wurden die Bürger, denen von der Polizei vorgeworfen wurde, die Integrität des griechischen Staates zu zerstören, strafrechtlich verfolgt und unter härtesten Strafen verurteilt.
Natürlich war dieses gesamte Gesetz gegen die Mazedonier gerichtet. Das ungeheuerlichste Beispiel seiner Umsetzung war die Erschießung der jungen Mazedonierin, der Partisanin Mirka Ginova. Über die Gerichte verhängten die griechischen Militärbehörden 33 Todesurteile, 35 Urteile mit lebenslanger Haft und 3.520 Menschen wurden auf karge griechische Inseln inhaftiert oder interniert.
Eine Gruppe griechischer Abgeordneter initiierte sogar die Verabschiedung eines Gesetzes zur Zwangsvertreibung von Mazedoniern über die Grenze, das jedoch aufgrund der Kontroverse letztendlich nicht verabschiedet wurde.
Deshalb verabschiedete das griechische Parlament 1947 erneut ein Gesetz – PZ 511/47 – zur Errichtung und Organisation von einem Dutzend Konzentrationslagern, in denen Zehntausende Bürger interniert waren, darunter viele Mazedonier. Allein im Lager Makronisos seien etwa 6.000 Mazedonier interniert worden, die schweren Folterungen und Schikanen ausgesetzt gewesen seien, viel mehr als in den deutschen Lagern, erklärt Prof. Gjorgi Malkovski.
Heutige Kontroversen
Trotz der zahlreichen wissenschaftlichen Literatur zu diesem Thema gibt es immer noch eine Vielzahl von Fragestellungen, die Gegenstand der Forschung sein sollten.
In dieser Konnotation erläutert Victor Bivell (Journalist, Verleger, Herausgeber und Publizist aus Australien mazedonischer Herkunft), dass fast alle griechischen Historiker und viele pro-griechische Autoren die Rolle der Mazedonier im Bürgerkrieg ignorieren und die griechische Seite auch den Exodus von Tausenden Mazedoniern leugnet.
Laut Bivell sind weitere Untersuchungen zur Ausweisung Tausender mazedonischer Kinder erforderlich, die ihre griechische Staatsbürgerschaft verloren haben.
Auf Grundlage des Gesetzes 106841 von 1982 können sie nicht nach Griechenland zurückkehren und ihre Rechte somit nicht wiederherstellen, da das besagte Gesetz vorsieht, „nach Griechenland können alle gebürtigen Griechen zurückkehren, die während und wegen des Bürgerkriegs von 1946 bis 1949 als politische Flüchtlinge ins Ausland geflohen sind, obwohl ihnen die griechische Staatsbürgerschaft entzogen wurde.“
Die besorgten Mazedonier betonen, dass der Ausdruck „alle gebürtigen Griechen“ zur Diskriminierung ethnischer Mazedonier verwendet wurde und weiterhin verwendet wird. Während die griechischen Kinder zurückkehren durften, war dies vielen mazedonischen Kindern nicht gestattet.
Victor Bivell
Bivell weist auch darauf hin, dass Untersuchungen zu den Tausenden von Waisenkindern erforderlich sind, die in den 1950er Jahren von amerikanischen Familien adoptiert wurden.
Es sind zusätzliche Informationen darüber erforderlich, wie viele von ihnen aus kommunistischen Familien entstammten. Wie viele von ihnen mazedonische Kinder waren und ob einige von ihnen keine echten Waisen waren, sondern gewaltsam in Adoption gegeben wurden, um sie von ihren Eltern zu trennen, von denen man annahm, dass sie keine „solide Staatsbürgerschaft aus Überzeugungen hatten“, das heißt, sie hatten keine griechische Identität.
Titelbild: Flüchtlingskinder aus der Ägäis in Mazedonien im Jahr 1948. Staatsarchiv der Republik Mazedonien (DARM)